Flexible Welle in industrieller Bearbeitungszelle

ATEX flexible Welle: Konformität für explosionsgefährdete Bereiche

25 September 2026

Eine biegsame Welle kann ATEX‑tauglich sein, wenn der Hersteller die Konformitätsbewertung nach der Richtlinie 2014/34/EU durchführt und die Anforderungen der Normenreihe ISO 80079‑36/37 nachweislich erfüllt. Ohne EU‑Konformitätserklärung, CE‑Kennzeichnung und passende Zündschutzart ist eine Welle für Zone‑Einsätze schlicht nicht zulässig. Für Einkäufer heißt das: Diese drei Nachweise gehören auf jede Anfrage, bevor überhaupt über Werkstoff oder Drehmoment gesprochen wird.


Kurz gesagt:

  • Eine ATEX‑konforme biegsame Welle erfordert die Konformitätsbewertung nach der Richtlinie 2014/34/EU und die Erfüllung der Normen ISO 80079‑36/37.
  • Für die Zulassung in explosionsgefährdeten Bereichen müssen Hersteller eine EU‑Konformitätserklärung, CE‑Kennzeichnung und technische Nachweise vorlegen.
  • Bei der Auswahl ist die Zündquellenanalyse, Werkstoffauswahl und die Zonenzuordnung essenziell, um Zündgefahren zu minimieren.
  • Montageschritte wie Abstand zu heißen Oberflächen und ein definierter Potentialausgleich sind entscheidend, um Zündrisiken im Betrieb zu verringern.
  • Der Lieferant muss alle Nachweise, Dokumente und Kennzeichnungen bei jeder Bestellung bereitstellen, um die Konformität dauerhaft zu sichern.

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Inhaltsverzeichnis

Rechtliche und normative Grundlage für ATEX‑geeignete biegsame Wellen

Die ATEX‑Richtlinie 2014/34/EU regelt die Harmonisierung für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Atmosphären. Für Hersteller bedeutet das konkret: technische Unterlagen erstellen, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, EU‑Konformitätserklärung ausstellen und CE‑Kennzeichnung anbringen. Das gilt für elektrische genauso wie für mechanische Komponenten, also auch für biegsame Wellen, die in eine Baugruppe mit Zündgefahr eingebaut werden.

Die Richtlinie gilt seit dem 20. April 2016. Seitdem stützen sich Hersteller bei der Konformitätsbewertung zunehmend auf harmonisierte Normen, weil deren Anwendung eine Vermutungswirkung erzeugt: Wer die Norm einhält, gilt bis zum Gegenbeweis als richtlinienkonform. Das erspart aufwendige Einzelfallnachweise, verlangt aber saubere Dokumentation der angewendeten Normenpunkte.

Für nichtelektrische Geräte sind zwei Normen zentral, und sie regeln unterschiedliche Dinge:

  • DIN EN ISO 80079‑36: Grundanforderungen an Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung nichtelektrischer Geräte für explosionsfähige Atmosphären. Sie bildet die Basis für das Inverkehrbringen nach der ATEX‑Richtlinie.
  • DIN EN ISO 80079‑37: Beschreibt schutzbezogene Konstruktionsarten wie konstruktive Sicherheit ©, Zündquellenüberwachung (b) und Flüssigkeitskapselung (k), die für mechanische Komponenten relevant sind.

Wichtig für die Praxis: Eine biegsame Welle wird selten isoliert zertifiziert, sondern meist als Teil einer Baugruppe bewertet. Der Baugruppenhersteller kann sich dabei auf die Konformität der Einzelteile stützen, wenn diese entsprechend dokumentiert ist. Das macht die technischen Unterlagen des Wellenlieferanten zu einem Prüfpunkt, der bereits in der Angebotsphase geklärt werden sollte.

Technische Kriterien zur Auswahl einer ATEX‑konformen biegsamen Welle

Bei der Auswahl einer flexiblen Welle für explosionsgefährdete Bereiche entscheidet nicht ein einzelnes Bauteil über die Zulässigkeit, sondern die vollständige Zündquellenanalyse der Baugruppe. Mechanische Komponenten wie rotierende Teile können Zündquellen darstellen, etwa durch Reibungswärme, mechanisch erzeugte Funken oder elektrostatische Aufladung an der Wellenseele und dem Außenmantel.

Für die technische Bewertung einer ATEX‑konformen biegsamen Welle sind folgende Punkte zu prüfen:

  1. Zündquellenanalyse: Welche mechanischen Ursachen (Reibung, Schlag, Funkenbildung) treten bei bestimmungsgemäßem Betrieb und im Fehlerfall auf?
  2. Werkstoff und Oberfläche: Ist der Werkstoff funkenarm, und verhindert die Oberflächenbeschaffenheit elektrostatische Aufladung?
  3. Ableitfähigkeit: Verfügt die Konstruktion über eine definierte Erdungs- oder Potentialausgleichsmöglichkeit, wenn leitfähige Mäntel oder Seelen verbaut sind?
  4. Schutzart nach ISO 80079‑37: Welche Konstruktionsart (c, b oder k) trifft auf die konkrete Baugruppe zu, und wie wirkt sich das auf die Bewertung der gesamten Anlage aus?
  5. EPL/Zonenzuordnung: Für welche Zone (0, 1, 2 bzw. 20, 21, 22) und welches Explosionsschutzniveau ist die Welle vorgesehen?

Profi-Tipp: Verlangen Sie im Angebot immer die Angabe der geprüften Zone, der zugeordneten Temperaturklasse und der angewandten Norm mit Ausgabedatum. Ein Datenblatt ohne diese drei Angaben ist für eine ATEX‑Beschaffung nicht verwertbar.

Die technischen Anforderungen an Flexwellen unterscheiden sich je nach Einbauort erheblich, gerade wenn Drehzahl und Umgebungstemperatur gleichzeitig hoch sind.

Verlegte flexible Welle im Maschineninneren

Einbau, Montage und Betriebsmaßnahmen zur Minimierung von Zündrisiken

Die dokumentierte Konformität nützt wenig, wenn die Montage sie im Betrieb wieder aushebelt. Bei der Installation einer biegsamen Welle in Ex‑Bereichen gelten einige feste Regeln.

  • Mindestabstand zu heißen Oberflächen einhalten, damit die maximale Oberflächentemperatur der zugeordneten Temperaturklasse nicht überschritten wird.
  • Reibkontakt mit Gehäuseteilen oder Fremdkörpern durch passende Führungen und Schutzhüllen vermeiden.
  • Bei leitfähigen Mänteln oder Seelen einen definierten Potentialausgleich zum Maschinengestell herstellen, um elektrostatische Entladung auszuschließen.
  • Vor Inbetriebnahme eine Sichtprüfung auf Beschädigungen, Scheuerstellen und korrekten Sitz der Kupplungen durchführen.
  • Betriebstemperatur unter Volllast messen und mit der zulässigen T‑Klasse abgleichen, nicht nur mit dem Datenblattwert im Leerlauf.

Diese Punkte gehören in jede Übergabedokumentation, denn eine Zone bleibt nur so lange sicher, wie die Montage der ursprünglichen Auslegung entspricht. Die Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zur Montage flexibler Wellen beschreibt die allgemeinen Abläufe, die im Ex‑Bereich um die genannten Zusatzprüfungen ergänzt werden müssen.

Pflichtdokumente, Kennzeichnung und Nachweise, die der Lieferant bereitstellen muss

Ein Lieferant von ATEX‑zertifizierten Produkten muss bei jeder Bestellung ein festes Set an Unterlagen mitliefern und nicht erst auf Nachfrage.

  • EU‑Konformitätserklärung: benennt Richtlinie, angewandte Normen, Hersteller und verantwortliche Person.
  • CE‑Kennzeichnung direkt am Bauteil, ergänzt um das Explosionsschutzzeichen, Gerätekennung, Zonenzuordnung und Temperaturklasse.
  • Technische Unterlagen: Konstruktionszeichnungen, Werkstoffnachweise und Prüfberichte, die der Hersteller zehn Jahre lang aufbewahren muss.
  • Betriebsanleitung in verständlicher Sprache, mit Angaben zu Einbaugrenzen, Wartungsintervallen und zulässigen Betriebsbedingungen.

Fehlt eines dieser Dokumente, fehlt der Nachweis der Konformität, und die Marktüberwachung kann das Bauteil aus dem Verkehr ziehen. Die ATEX‑Leitlinien beschreiben diese Meldepflichten bei Nichtkonformität ausdrücklich.

Wartung, Prüfungen und Verantwortlichkeiten im Betrieb

Die Konformität bei Auslieferung ist nur der Startpunkt. Der Betreiber trägt danach die Verantwortung für wiederkehrende Prüfungen nach den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung.

  1. Prüfintervalle festlegen, die sich an Belastung, Umgebungstemperatur und Herstellervorgabe orientieren, nicht an einem Pauschalwert.
  2. Befähigte Personen mit nachgewiesener Qualifikation für die Prüfung einsetzen und deren Qualifikation dokumentieren.
  3. Bei jeder Prüfung sichtbare Beschädigungen, Erwärmung, Lagerzustand und Zustand der Erdungsverbindung kontrollieren.
  4. Beanstandungen sofort dokumentieren, betroffene Wellen aus dem Betrieb nehmen und beim Lieferanten klären, ob ein Rückruf oder Nachbesserung nötig ist.

Eine Wartungscheckliste für Flexwellen hilft, diese Prüfpunkte konsistent über mehrere Anlagen hinweg abzuarbeiten.

BIAX‑Praxisbeleg: technische Kompetenz und Supportangebot

Ein spezialisierter Hersteller entwickelt und fertigt biegsame Wellen für industrielle Bearbeitungs-, Entgrat- und Schleifprozesse und begleitet Kunden dabei mit technischer Beratung im Engineering. Bei Einbausituationen mit Explosionsschutzanforderung ist die frühe Abstimmung zwischen Konstrukteur und Wellenhersteller entscheidend, weil sich Zonenzuordnung, Werkstoffwahl und Kupplungsgeometrie gegenseitig beeinflussen.

Für Standardanwendungen bietet Biax-flexwellen flexible Wellenseelen als Meterware sowie veredelte, anschlussfertige Wellen. Für komplexere Anforderungen, etwa spezielle Zonen oder unübliche Kupplungsinterfaces, stehen kundenspezifische Sonderlösungen und Prototypenbau zur Verfügung.

BIAX‑Praxisbeleg: technische Kompetenz und Supportangebot — overview diagram

Kurzperspektive: Normenharmonisierung und praktische Folgen für die Zulieferkette

Die fortschreitende Harmonisierung über ISO 80079‑36/37 schafft mehr Rechtssicherheit bei der Konformitätsbewertung. Sie verlangt von Einkauf und Qualitätssicherung im Gegenzug lückenlose Dokumentation, nicht weniger Prüfaufwand.

— Uli

Angebotshinweis: BIAX‑Produkte und Kontakt für technische Anfragen

Bei manchen Herstellern wird die Zündquellenanalyse und Werkstoffauslegung zusammen mit der Wellenkonstruktion bereitgestellt, statt sie dem Einkäufer allein zu überlassen. Das spart bei ATEX‑Projekten genau die Abstimmungsschleifen, die sonst zwischen Lieferant, Konstrukteur und Prüfstelle entstehen. Ob Meterware, veredelte Wellen oder eine kundenspezifische Sonderlösung für eine bestimmte Zone gebraucht wird: Die passende Auslegung entsteht im direkten technischen Austausch. Stellen Sie Ihre Anfrage mit Zonenzuordnung, Drehmoment- und Drehzahlanforderung über das Kontaktformular, damit das Engineering‑Team eine belastbare technische Rückmeldung geben kann.

Quellen

FAQ

Ist jede biegsame Welle automatisch ATEX‑fähig?

Nein. Eine biegsame Welle ist nur ATEX‑fähig, wenn Werkstoff, Konstruktion und Zündquellenanalyse gegen die Richtlinie 2014/34/EU und die Normenreihe ISO 80079‑36/37 bewertet wurden. Ohne EU‑Konformitätserklärung und passende Zonenkennzeichnung ist der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen nicht zulässig.

Welche Norm regelt mechanische Bauteile im Explosionsschutz?

Für nichtelektrische Geräte wie biegsame Wellen gilt die DIN EN ISO 80079‑36 für die Grundanforderungen und die DIN EN ISO 80079‑37 für die konkreten schutzbezogenen Konstruktionsarten.

Wie lange muss der Hersteller die technischen Unterlagen aufbewahren?

Nach der ATEX‑Richtlinie 2014/34/EU müssen die technischen Unterlagen zehn Jahre nach dem letzten Herstellungsdatum aufbewahrt werden. Einkäufer sollten diese Frist bei Bestellung vertraglich bestätigen lassen.

Wer prüft biegsame Wellen im laufenden Betrieb?

Wiederkehrende Prüfungen erfolgen durch befähigte Personen mit nachgewiesener Qualifikation, meist im Rahmen der betrieblichen Instandhaltung nach TRBS. Die Intervalle richten sich nach Belastung und Herstellervorgabe.

Bietet Biax-flexwellen ATEX‑spezifische Sonderanfertigungen an?

Biax-flexwellen entwickelt kundenspezifische Sonderlösungen und Prototypen für komplexe Einbausituationen, einschließlich Anforderungen aus explosionsgefährdeten Bereichen. Konkrete Preise sind nicht veröffentlicht; technische Details und Angebote klären Sie über das Kontaktformular.

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